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München, Bayern, 2006

Charlotte Böhringer

Eine Münchner Millionärin wird getötet, ihr Neffe verurteilt – doch bis heute gibt es Zweifel

Lesezeit etwa 27 Minuten

Worum es geht

Im Mai 2006 wird die wohlhabende Münchnerin Charlotte Böhringer in ihrem Loft über einem Parkhaus tot aufgefunden. Schnell richtet sich der Verdacht gegen ihren Neffen Benedikt Toth, der als Erbe galt und sich in Widersprüche verstrickt. Nach einem langen Indizienprozess wird er zu lebenslanger Haft verurteilt, obwohl es keine direkten Beweise gibt und einige Spuren ungeklärt bleiben. Toth beteuert bis heute seine Unschuld, und seine Familie und Unterstützer kämpfen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 2023 kommt er nach beinahe siebzehn Jahren Haft frei, die Frage nach dem wahren Täter bleibt für viele offen.

Chinesischer Turm im Englischen Garten in München
Chinesischer Turm im Englischen Garten in München. Foto: Diliff, CC BY 2.5, über Wikimedia Commons.

Intro

Am Morgen des 24. April 2023 verlässt Benedikt Toth die Justizvollzugsanstalt Straubing . Zum ersten Mal seit beinahe siebzehn Jahren ist er wieder ein freier Mann. Benedikt ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder. Er soll im Mai 2006 den sogenannten „Parkhausmord“ begangen haben – an seiner eigenen Tante, Charlotte Böhringer . Das Gericht urteilte, er habe seine Tante aus Habgier brutal erschlagen. Durch Charlotte Böhringers Tod habe er sich als Erbe eine gute Position im Familienunternehmen sichern wollen.

Gegen Benedikt Toth gibt es keine Beweise. Dafür aber vierzehn Indizien, die ausreichen, um ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen. Doch Benedikt gesteht den Mord nie. Mehr noch, er streitet vehement ab, für den Mord an seiner Tante verantwortlich zu sein.

Benedikt: „Ich bin vollkommen unschuldig hinsichtlich den Vorwürfen, die mir juristisch gemacht werden und gemacht wurden. Weder in der Ausführung, noch in der Planung. Also, ich habe mit dieser Tat nichts zu tun.“

Der Fall ist vermutlich einer der kontroversesten Kriminalfälle Deutschlands. Denn viele Menschen halten Benedikt für unschuldig. Doch wenn es nicht ihr Neffe war, der Charlotte Böhringer ermordet hat – Wer ist dann der Parkhausmörder von München?

Charlotte Böhringer

Charlotte Böhringer ist eine alleinstehende, ältere Dame . Ihr Ehemann Oskar ist bereits verstorben. Sie hat sein gesamtes Vermögen geerbt, das insbesondere durch Immobiliengeschäfte erwirtschaftet wurde. Böhringers Gesamtvermögen wird auf etwa 50 Millionen Euro geschätzt. Charlotte ist etwas verschlossen, hat jedoch viele Kontakte. In der Münchner High Society ist sie ein bekanntes Gesicht. Charlotte hat auch zahlreiche Angestellte. Darunter auch im Parkhaus, über dem sich ihre Luxuswohnung befindet.

Das mehrstöckige Parkhaus, an das eine Tankstelle angeschlossen ist, ist eine der lukrativsten Immobilien von Charlotte. Es liegt an der Baaderstraße 6 in München, direkt in der Innenstadt. Nach dem Tod ihres Mannes Oskar hatte Charlotte die Leitung übernommen. Sie ist jedoch auf zahlreiche Berater angewiesen, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Es heißt, diese Abhängigkeit von Dritten habe ihr sehr missfallen. Als Chefin scheint Charlotte nicht sonderlich beliebt zu sein. Unter Mitarbeitenden gilt sie als unfreundlich und egoistisch, manchmal geradezu herrisch.

Von außen würde wohl niemand erahnen, dass sich über dem Parkhaus ein großes Loft befindet. Das großzügige Apartment im oberen Geschoss ist 400 Quadratmeter groß. Charlotte lebt dort allein.

Eigene Kinder haben Charlotte und ihr verstorbener Ehemann nie gehabt. Dafür hat Charlotte einen guten Draht zu ihren Neffen Benedikt und Mate. Sie sind die Söhne ihrer Schwester. Insbesondere zu Benedikt hat sie eine sehr enge Beziehung. Er soll einmal das Parkhaus von ihr erben. Der Betrieb ist nach wie vor sehr erfolgreich und verspricht ein mehr als gutes Einkommen. Doch für das vielversprechende Erbe stellt Charlotte ihrem Neffen eine Bedingung. Benedikt soll sein Jura-Studium erfolgreich abschließen.

Tatsächlich schreibt Benedikt sich als Erwachsener für ein Jura-Studium ein. Doch schon bald bemerkt er, dass sein Herz für etwas ganz anderes schlägt. Er möchte Schauspieler werden. Er fasst den Entschluss, seinen Studiengang zu wechseln, und nimmt ein Studium der Theaterwissenschaften auf. Das Studium läuft ganz gut, seine Zwischenprüfung besteht er. Dennoch führt er seine Universitätslaufbahn nicht weiter fort. Stattdessen bewirbt er sich nun an einer Schauspielschule. Dort wird er abgelehnt.

Als der Traum gescheitert zu sein scheint, schreibt Benedikt sich doch wieder für Jura ein. Doch große Freude an diesem Studiengang hat er nicht. Er tritt nie zum ersten Staatsexamen an. Sowohl Freunden als auch seiner Familie soll er allerdings weiterhin weisgemacht haben, sein Jurastudium würde überaus erfolgreich laufen.

Obwohl Benedikt immer wieder als Charlottes „Lieblingsneffe“ beschrieben wird, ist das Verhältnis zwischen den beiden längst nicht so rosig, wie dieser Ausdruck vermuten lässt. Sowohl Benedikt als auch sein Bruder Mate sollen immer wieder Streit mit ihrer Tante haben. Angeblich kommt es bei diesen Konflikten teilweise auch zu Handgreiflichkeiten.

Insbesondere Benedikts Freundin soll Charlotte ein Dorn im Auge sein. Die Beziehung wird auch nicht besser, als Benedikt ihr einen Antrag macht und sie ihn annimmt. Außerdem stört sie sich an der Attitüde ihres Neffen und kritisiert sein Arbeitsverhalten. Denn neben seinem Jurastudium arbeitet Benedikt im Parkhaus seiner Tante. Er verdient dort ein Nettogehalt von etwa 1.000 Euro. Doch gut läuft es im Familienbetrieb nicht. Es geht sogar so weit, dass Charlotte neben Benedikt einen zweiten Geschäftsführer einstellt, damit er sich nicht mehr allein im Büro aufhält. Sie nimmt ihm auch den Schlüssel zum Büro weg.

All das passiert in den letzten Wochen vor Charlotte Böhringers Tod. Am 15. Mai 2006 wird Charlotte in ihrem Loft über dem Parkhaus auf grausamste Art und Weise erschlagen.

Der Parkhausmord

Am 16. Mai 2006 trifft Benedikt gegen 9 Uhr am Parkhaus ein. Seine Tante Charlotte ist nicht da. Ein Kollege kann sie schon den ganzen Morgen lang nicht erreichen. Benedikt probiert ebenfalls vergeblich, seine Tante zu kontaktieren. Weder am Vormittag noch am Nachmittag wird sie gesehen. Auf Anrufe reagiert sie nicht.

Charlottes Autos stehen in der Garage. Dementsprechend gehen ihre Mitarbeiter davon aus, dass sie zuhause sei. Charlotte hat drei Tageszeitungen abonniert, ein Mitarbeiter hängt ihr jeden Morgen eine Tüte mit den drei Zeitungen an ihre Wohnungstür. Im Laufe des Vormittags verschwindet diese Tüte von der Tür. Es sieht also aus, als habe Charlotte die Zeitungen abgeholt und als würde sie sich in ihrer Wohnung aufhalten.

Doch am Nachmittag wird die Sorge immer größer und man entscheidet sich dazu, nach dem Rechten zu sehen. Benedikt und der Geschäftsführer des Parkhauses gehen hoch in die Wohnung von Charlotte. Im Büro ist ein Wohnungsschlüssel hinterlegt. Benedikt Toth und der Geschäftsführer betreten das Loft gemeinsam. In der Wohnung bietet sich ihnen ein furchtbarer Anblick. An den Wänden befinden sich Blutspritzer, auf dem Boden liegt Charlotte. Ihr Kopf ist blutüberströmt. Als Benedikt den Puls seiner Tante fühlt, haben er und der Geschäftsführer traurige Gewissheit. Charlotte Böhringer ist tot.

Bei dem Mord an der 59 Jahre alten Frau handelt es sich um einen klassischen Overkill. Im deutschsprachigen Raum wird auch von einer Übertötung gesprochen. Der Angreifer hat also deutlich mehr Gewalt aufgewendet, als nötig gewesen wäre, um Charlotte Böhringer zu töten. Eine Übertötung kann ein Anzeichen für eine besonders große Wut oder Aggression des Täters sein. Charlotte wurde mit mindestens 24 Schlägen auf ihren Kopf ermordet. Die Schläge erfolgten teilweise mit einem „scharfkantigen Gegenstand“. Dieser Gegenstand kann jedoch nie gefunden werden.

Das Loft von Charlotte wurde zwar durchwühlt, und einige Gegenstände liegen verstreut herum. Doch keine Wertsachen fehlen. Um einen Raubmord scheint es sich bei dem Delikt also nicht zu handeln. Teure Kleidungs- und Schmuckstücke sind in der Wohnung zurückgeblieben. Im Tresor steckt sogar der Schlüssel. Sein Inhalt wurde jedoch nicht angerührt.

Dementsprechend geht die Polizei von einem persönlichen Motiv des Mörders aus. Es wussten nicht allzu viele Menschen, dass Charlotte überhaupt in dem Gebäude lebte. Das Apartment im Obergeschoss des Parkhausgebäudes liegt hinter einer Stahltür. Ein Außenstehender könnte diese Wohnungstür nicht von einer Tür zu einem Verwaltungsraum des Parkhauses unterscheiden. Eine persönliche Beziehung zwischen Opfer und Täter ist hier also wahrscheinlich.

Dafür spricht auch, dass es am Apartment keine Einbruchsspuren gibt. Entweder Charlotte hat ihren Mörder also in ihre Wohnung gelassen – oder er hat sie überwältigt. Denn an jedem Montag macht Charlotte sich um etwa 19 Uhr auf den Weg zu ihrem Stammtisch. Jemand, der sie gut kannte, hätte wissen können, wann sie das Loft verlassen würde und in diesem Moment überraschend zuschlagen können. Die Polizei geht davon aus, dass es genau so passiert ist.

Bei der Obduktion wird der Todeszeitpunkt auf etwa 19 Uhr geschätzt. Das würde also zur Annahme der Ermittler passen. Bis um 18:45 Uhr hatte Charlotte Böhringer nachweislich telefoniert. Möglicherweise machte sie sich dann fertig und wollte ihre Wohnung verlassen, um zum Stammtisch zu gehen. Bei dieser Gelegenheit hätte der Täter vor der Wohnungstür auf sie warten und sie überwältigen können.

Es dauert nur wenige Tage, bis die Polizei einen Verdächtigen ermittelt hat. Charlottes Neffe, Benedikt Toth, scheint ein überzeugendes Motiv zu haben.

Der Verdacht

Charlottes Wohnung wird kriminaltechnisch untersucht. Dabei findet man unter anderem auch DNA-Spuren ihres Neffen Benedikt. Das ist soweit nicht verwunderlich. Schließlich haben die beiden ihren Konflikten zum Trotz ein enges Verhältnis. Dementsprechend oft hatte Benedikt seine Tante in ihrer Wohnung besucht. Laut seinen Angaben zuletzt am 14. Mai, anlässlich des Muttertags. Also einen Tag vor Charlottes Ermordung. An diesem Tag habe Charlotte ihm 1.000 Euro in bar geschenkt, mit dem Hinweis, er solle sich ein Fahrrad kaufen, da er zugenommen habe.

Benedikts DNA befindet sich allerdings ausgerechnet auf Charlottes Testament. Darüber hinaus auch auf einer auf dem Boden liegenden Klarsichtfolie, einer Kreditkarte und einem Portemonnaie, das Charlotte gehörte.

Die Beamten erfahren von den Konflikten zwischen Charlotte und ihrem Neffen. Auch davon, dass der Streit zuletzt so sehr eskalierte, dass sie ihm ein Hausverbot erteilt hatte. Charlotte soll zudem nicht länger geplant haben, ihr Vermögen Benedikt zu vermachen. Stattdessen habe sie das Geld aus ihrem Nachlass einer wohltätigen Organisation spenden wollen.

Und noch etwas kommt ans Licht: Auf Benedikts Konto sind immer wieder größere Geldbeträge eingezahlt worden. Und zwar ohne Erklärung, woher diese kommen könnten. Und außer seinem Job im Parkhaus hat Benedikt kein weiteres Einkommen. Er behauptet, das Geld sei aus Wetterträgen und durch Geldgeschenke zusammengekommen. Doch auffälligerweise hatte immer Geld aus dem Kassenautomaten gefehlt, wenn Benedikt gearbeitet hat. Könnten die hohen Einzahlungen auf Benedikts Konto das Geld sein, das aus den Kassenautomaten entwendet wurde?

Benedikt selbst behauptet, seine Tante habe ihm diese Gelddiebstähle nur unterjubeln wollen. Sie habe ihm eine fristlose Kündigung ausstellen wollen und dafür natürlich einen Grund gebraucht. Also habe Charlotte es so aussehen lassen, als habe Benedikt sich immer wieder Geld aus dem Kassenautomaten eingesteckt.

Fakt ist, dass Benedikt in keinen allzu guten Verhältnissen gelebt hat. Für seine Fixkosten gingen bereits etwa 700 Euro drauf. Zur Erinnerung, sein Gehalt im Parkhaus betrug nur etwa 1.000 Euro. Sehr viel bleibt da in einer teuren Stadt wie München nicht mehr übrig. Vor allem dann nicht, wenn das gesamte Umfeld denkt, man würde gerade erfolgreich sein Jurastudium absolvieren.

Denn Benedikts Freunde und Familie leben nach wie vor in dem Glauben, sein Studium liefe super. Obwohl er zum Ersten Staatsexamen nicht einmal angetreten ist, erzählt er seinem Umfeld, er würde sich gerade auf das Zweite vorbereiten. Davon ist er allerdings natürlich meilenweit entfernt. Benedikt soll das Studium nur auf Charlottes Drängen hin wieder aufgenommen haben. Denn sie war der Meinung, Benedikt solle ein staatlich geprüfter Jurist sein, um die Geschäfte des Parkhauses erfolgreich leiten zu können.

Nachdem er nicht einmal zum Ersten Staatsexamen erschienen war, wurde Benedikt Toth aber tatsächlich schon im September 2005 exmatrikuliert. Er war also seit knapp einem halben Jahr nicht einmal mehr an der Universität eingeschrieben. Und das, während alle glaubten, Benedikt würde sein Jurastudium mit Bravour meistern.

Er hat sein Umfeld also nachweislich belogen. Auch seine Tante Charlotte, die ihm ohne das abgeschlossene Jurastudium das Parkhaus nicht vermachen wollte. Könnte Benedikt in seiner finanziellen Notlage und seinem Lügenkonstrukt alles zu viel geworden sein? Und könnte diese Verzweiflung wirklich dazu geführt haben, dass er seine eigene Tante erschlagen hat, um an sein Erbe zu kommen?

Zunächst scheint es, als habe Benedikt ein Alibi. Seine Verlobte erzählt der Polizei, sie habe sich am 15. Mai bis um 19 Uhr mit ihm gemeinsam in ihrer Wohnung aufgehalten. Danach sei die Verlobte zu einer Verabredung am Chinesischen Turm gegangen. Benedikt sei zuhause geblieben. Er habe eine Erkältung gehabt und sich nicht gut gefühlt. Also habe er sich abends ein Erkältungsbad eingelassen und sich ausgeruht.

Doch als die Polizei diese Angaben prüft, stößt sie schnell auf einen Widerspruch. Benedikts Verlobte war nicht erst um 19 Uhr am Chinesischen Turm, sondern schon um 17 Uhr. Das bestätigen mehrere Zeugen. Das Alibi ist also hinfällig. Niemand kann bezeugen, was Benedikt am 14. Mai nach 17 Uhr – und damit im möglichen Tatzeitraum – getan hat.

Benedikt behauptet, Charlotte habe ihn am Tag vor dem Verbrechen noch zum kommissarischen Geschäftsführer bestellt. Und das, obwohl er ja während des Streits eigentlich Hausverbot im Parkhaus bekommen hatte. Beim Treffen am Muttertag habe Charlotte es sich laut Benedikt aber wieder anders überlegt.

Nehmen wir also an, Benedikt ist am Sonntag wirklich wieder zum Geschäftsführer bestellt worden. Dann müsste er ja theoretisch am Montag, an dem Tag, an dem Charlotte ermordet wird, wieder zur Arbeit erschienen sein. Das ist er aber nicht. Erst am Dienstag ist er wieder zum Parkhaus gekommen, laut eigener Aussage hatte er es so mit seiner Tante vereinbart. Am Dienstagmorgen ist Charlotte nicht da. Zu diesem Zeitpunkt weiß noch niemand, dass sie bereits tot in ihrer Wohnung liegt. Bevor Benedikt und sein Kollege die Leiche von Charlotte finden, verlässt er das Parkhaus allerdings noch einmal. Und zwar laut eigener Angabe für eine Fahrt nach Augsburg. Dort habe er seinen besten Freund bei der Arbeit besuchen wollen, später sei er dann wieder gekommen und habe mit dem Kollegen die Leiche seiner Tante entdeckt.

Der besagte Freund, den Benedikt besuchen wollte, arbeitet allerdings gar nicht mehr bei diesem Unternehmen in Augsburg. Benedikt verstrickt sich also an mehreren Stellen in Widersprüche.

Als daraufhin seine Wohnung durchsucht wird, finden die Ermittler einen ungewöhnlichen Hinweis. Im Papiermüll seiner Wohnung liegen drei Tageszeitungen. Es sind genau die, die Charlotte abonniert hat – die Abendzeitung, die Süddeutsche Zeitung und die BILD-Zeitung. Und nicht nur das: Die Tageszeitungen haben auf den Stadtteil zugeschnittene Beilagen. Die Beilagen in den Zeitungen bei Benedikt passen aber nicht zu dem Stadtteil, in dem er selbst lebt. Stattdessen passen sie zu dem Viertel, in dem seine ermordete Tante Charlotte wohnt.

Und die Tüte mit den Zeitungen war ja am Tag des Leichenfundes von Charlottes Tür verschwunden. Sie selbst kann die Tüte nicht abgeholt haben, da sie bereits tot war. Wie kommen nun also genau die Zeitungen, die aus Charlottes Apartment fehlen, zu Benedikt?

Staatsanwalt: „Der Angeklagte muss diese Zeitungen mitgenommen haben, um die Auffindung seiner Tante hinauszuzögern. Er hätte dann zum Beispiel Zeit gehabt, Tatmittel wegzubringen, zu beseitigen. Zum Beispiel Bekleidung, auch wenn diese nicht übermäßig mit Blut befleckt gewesen sein musste. Allerdings auch das Tatwerkzeug, das bis heute nicht aufgefunden werden konnte.“

Am 18. Mai 2006, zwei Tage nach dem Fund des Leichnams von Charlotte Böhringer, wird Benedikt Toth festgenommen. Die Polizei glaubt, dass sich die Tat wie folgt zugetragen habe.

Benedikt habe gewusst, dass Charlotte um 19 Uhr zum Stammtisch aufbrechen würde. Er habe ihr vor der Tür aufgelauert und sie dann angegriffen. Mit insgesamt 24 Schlägen auf Charlottes Kopf habe er sie ermordet. Danach sei er durch die Wohnung in Charlottes Büro gegangen. Dort habe er das Testament gesucht. Er habe überprüfen wollen, ob er noch immer als Erbe eingetragen ist. Danach habe er 2000 Euro aus Charlottes Bargeldbestand gestohlen und die Wohnung wieder verlassen.

Benedikt streitet all das ab. Er habe seine Tante Charlotte nicht ermordet. Doch das Gericht wird ihm nicht glauben.

Der Prozess

Der Prozess gegen Benedikt Toth zieht sich über 93 Verhandlungstage und 15 Monate. Während all dieser Stunden vor Gericht bleibt Benedikt dabei: Er sei unschuldig.

Zwischenzeitlich muss die Verhandlung sogar unterbrochen werden, weil er in einen Hungerstreik tritt.

Neben den Indizien, die für Benedikt als Täter sprechen, gibt es auch ein paar Punkte, die nicht vollständig erklärt werden können. Bis heute gibt es in dem Fall somit noch zahlreiche offene Fragen.

So konnte beispielsweise die Tatwaffe, die für den Mord an Charlotte Böhringer verwendet wurde, nie gefunden werden. Der Täter muss mit einem scharfkantigen Gegenstand, etwa mit einem Hammer, auf sie eingeschlagen haben. Doch weder in der Wohnung von Charlotte noch in Benedikts Wohnung taucht ein mögliches Tatwerkzeug auf. Die Ermittler können dennoch die Schlagmuster rekonstruieren.

Während einige Schläge mit beiden Händen ausgeübt wurden, muss der Täter die meisten Male mit rechts zugeschlagen haben. Der verdächtige Benedikt ist jedoch Linkshänder. Benedikts Anwälte argumentieren, er hätte die Tat nicht mit seiner rechten, „schwächeren“ Hand begehen können. Aus diesem Grund wird ein neurologisches Gutachten erstellt. Dabei attestieren die Ärzte, Benedikt sei kein klassischer Linkshänder, sondern ein Linkshänder mit leichter Tendenz zur Beidhändigkeit. Seine motorischen Fähigkeiten hätten es ihm laut Gutachten auch erlaubt, die Tatwaffe mit der rechten Hand zu halten.

Hier hat das Gericht also eine Erklärung gefunden. Allerdings gibt es am Tatort noch weitere Unstimmigkeiten. In Charlottes Wohnung befinden sich Schuhabdrücke. Sie gehören weder zu ihr noch zum Verdächtigen Benedikt. Bis heute ist unklar, zu wem die Abdrücke gehört haben. Eigentlich war Charlotte Böhringer sehr penibel und immer um Sauberkeit bemüht. Sichtbare Schuhabdrücke auf ihrem Marmorboden passen eigentlich nicht in ihr Profil.

Während das Gericht argumentiert, die Schuhabdrücke könnten eventuell zu Handwerkern gehören, die ein paar Tage zuvor in der Wohnung waren, sehen Benedikts Anwälte das anders. Vielmehr könnten die unbekannten Schuhspuren zum eigentlichen Täter gehören. Denn es gibt neben den Schuhabdrücken noch eine weitere, unerklärliche Spur. In Charlottes Geschirrspüler findet man ein Glas, an dem eine unbekannte männliche DNA gefunden wird. Obwohl nicht klar ist, von wem die DNA stammt, hat die Polizei bei ihrer Überprüfung einen Treffer. Dieselbe DNA ist schon einmal registriert worden.

Und zwar im Zusammenhang mit der Entführung und Ermordung von Ursula Herrmann im Jahr 1981. Damals wurde die 10-Jährige in Bayern entführt und in eine Holzkiste eingesperrt, wo sie erstickte. Wenn ihr euch näher mit dem Fall befassen wollt, verlinke ich euch mein Video dazu in der Infobox.

Doch auch damals konnte an einer Schraube eine männliche DNA-Spur gesichert werden. Und die stimmt nun mit der an dem Glas in Charlottes Geschirrspüler überein. Auch an einem Kommodengriff in Charlottes Wohnung soll diese Spur sichergestellt worden sein.

Bis heute gibt es keine Erklärung dafür, wie die DNA aus dem Fall Ursula Herrmann in Charlotte Böhringers Wohnung gekommen ist. Zwischen der Entführung von Ursula und dem Mord an Charlotte liegen 25 Jahre. Ist es etwa möglich, dass Ursulas Entführer so viele Jahre später noch einmal in einen Mordfall verwickelt ist?

Zwar gibt es im Fall Ursula Herrmann einen verurteilten Täter. Doch seine Schuld gilt als umstritten. Unter anderem auch deshalb, weil die DNA von der Schraube in der Kiste nicht zu ihm passte. Es gilt als möglich, dass es Mittäter gegeben hat. Doch könnte einer dieser Mittäter nun, so viele Jahre später, wirklich in Charlottes Wohnung gewesen sein?

Benedikt: „Da stürmt ein Anwalt von mir rein und sagt ‘Kennen Sie Ursula Herrmann?’ Da sag ich; nein, sagt mir nichts. Er sagt, das ist ein Mädchen, das entführt wurde, Anfang der 80er-Jahre, am Ammersee. Da sagte ich, ‘Jetzt hören Sie mal auf’. Reicht es nicht? Dass ich meine Tante umgelegt haben soll? Soll ich jetzt ein Mädchen auch noch entführt haben? Hören Sie mal zu, ich war da sechs Jahre damals. Was wollen Sie mir noch anhängen? Also ich bin damals davon ausgegangen, dass die Anklage ausgeweitet wird. Mein Anwalt war halt ziemlich aufgewühlt. Da sagte er nein, ganz im Gegenteil. Es ist halt diese DNA gefunden worden, diese Parallele zum Fall Herrmann, und das könnte halt uns in die Karten spielen. Da hab ich gesagt ‘Ach so’, und hab es dann halt erst verstanden.“

Womöglich werden wir nie erfahren, was hinter der DNA-Spur steckt. Denn das Gericht entscheidet sich dazu, dieser DNA-Spur nicht weiter nachzugehen. Es geht von einer Mischspur aus. So etwas kann passieren, wenn bei den Untersuchungen am Tatort oder Fundort zum Beispiel das gleiche Equipment verwendet wird. Es kann sein, dass jemand, der 1981 seine DNA im Zusammenhang mit Ursula Herrmann an der Kiste hinterließ, nun bei Charlotte in der Wohnung war. Doch in den Augen des Gerichts ist es schlichtweg sehr unwahrscheinlich.

Bei der letzten offenen Frage, die Benedikts Verteidiger vor Gericht beanstandet, wird es noch einmal technisch. Die letzte Person, die Charlotte lebend gesehen hat, war eine Freundin von ihr. Die beiden haben gemeinsam einen Wein getrunken. Allerdings nur ein Glas, denn der Freundin schmeckte der Wein nicht. Als die Freundin ging, sei die Flasche noch etwa dreiviertel-voll gewesen. Als die Spurensicherung sich in Charlottes Wohnung umsieht, sind aber nur noch 30 Milliliter in der Flasche. Charlotte selbst kann den restlichen Wein nicht getrunken haben. Dazu ist ihr Blutalkoholwert bei der Obduktion zu gering.

Irgendjemand muss diesen Wein aber getrunken haben. Hätte Charlotte ihn wegschütten wollen, hätte sie ja die ganze Flasche ausgießen können. Doch wer soll den Wein getrunken haben?

Gemeinsam mit der DNA-Spur aus dem Fall Ursula Herrmann und den unbekannten Schuhabdrücken argumentiert die Verteidigung, eine fremde Person müsse in Charlottes Wohnung gekommen sein. Und bei dieser Person könnte es sich um ihren tatsächlichen Mörder handeln.

Die Fragen rund um die DNA-Spur, die Abdrücke und den Wein werden nie aufgeklärt. Dafür listet das Gericht zahlreiche Indizien auf, die gegen einen unbekannten Täter sprechen – und dafür, dass Benedikt Toth seine Tante ermordet hat.

Im Fall Charlotte Böhringer ist immer wieder von einem „Indizienring“ die Rede. Dieser sei um Benedikt gezogen und immer enger geschnürt worden, bis das Gericht ihn schließlich verurteilt. Klassische Beweise gegen Benedikt gibt es nicht. Beweise belegen Tatsachen. Indizien hingegen deuten auf Tatsachen hin oder lassen Annahmen als logisch erscheinen. Mehrere Indizien können aber einen Beweis ergeben. So ist es auch im Fall des Urteils gegen Benedikt passiert.

Es gibt 14 Indizien, die aus der Perspektive des Gerichts für die Schuld Benedikt Toths sprechen. Im Urteil heißt es dazu: „Jedes in der Beweisaufnahme gewonnene Indiz reicht alleine für sich gesehen noch nicht aus, den vollen Beweis dafür zu erbringen, dass der Angeklagte am 15.05.2006 das Opfer Charlotte Böhringer in ihrer Wohnung getötet hat. Allerdings erbringt die Gesamtschau aller Indizien diesen Beweis.“

Die vierzehn angeführten Indizien, die zu Benedikts Verurteilung geführt haben, lassen sich so zusammenfassen:

  • Benedikt hatte ein Motiv, um Charlotte zu töten
  • Familienmitglieder von Benedikt, die ebenfalls ein Motiv gehabt hätten, scheiden als Täterin oder Täter aus
  • Andere Personen hatten kein Motiv, Charlotte zu töten. Ein Sexualverbrechen oder ein Raubmord werden aufgrund der Spurenlage ausgeschlossen
  • Benedikt hatte die Gelegenheit, Charlotte zu töten, denn er hat für den Tatzeitraum kein Alibi
  • Als Benedikt festgenommen wird, hat er 2.300 Euro Bargeld dabei. Mindestens 2.000 Euro davon stimmen mit dem Bargeldbestand überein, der bei Charlotte im Zuge des Mordes gestohlen wird. Es gibt keine andere Erklärung, woher das Geld kommen könnte
  • Die Zeitungen, die am Auffindetag von Charlottes Tür verschwinden, befinden sich in identischer Ausgabe in Benedikts Papiermüll. Er behauptet, er habe die Zeitungen öfters von einem Tankstellenshop am Parkhaus ausgeliehen, das ist aber widerlegt
  • Benedikts DNA wurde in Charlottes Wohnung auf Gegenständen gefunden, die einen Bezug zur Tat haben: auf ihrer Geldbörse, einer Kreditkarte und ihrem Testament. Sonst gibt es in Charlottes Büroraum keine Spuren von Benedikt
  • An Charlottes Sakko befinden sich dort, wo der Täter sie mit Handschuhen angefasst haben muss, DNA-Spuren von Benedikt. Diese Spuren können aufgrund ihrer Größe und Lage nicht durch das Auffinden von Charlottes Leichnam entstanden sein
  • Die angebliche Fahrt nach Augsburg, die Benedikt am Auffindetag unternommen haben will, ergibt absolut keinen Sinn
  • Benedikt kannte Charlottes Gewohnheiten und konnte so ein Zeitfenster für die Tat planen
  • Benedikt war dazu in der Lage, sein Umfeld über einen langen Zeitraum zu belügen
  • Obwohl es unbekannte Schuhspuren in der Wohnung gibt, müssen diese nicht vom Täter stammen
  • Die DNA-Spur, die zum Fall Ursula Herrmann passt, muss nicht zwingend vom Täter stammen
  • Dass die Tat mit der rechten Hand ausgeführt wurde, bedeutet nicht, dass Benedikt als Linkshänder nicht trotzdem mit rechts zugeschlagen haben könnte

Es heißt, Benedikt habe seine Tante ermordet, um seine finanziellen Ziele zu erreichen. Auch wenn das Erbe an seinen Bruder ausgezahlt werden würde, hätte Benedikt in den Augen des Gerichts trotzdem profitieren können. Im Urteil heißt es, Benedikt sei sich im Klaren darüber gewesen, dass er unabhängig vom Testament die Leitung des Parkhauses übertragen bekommen hätte. In seiner Wahrnehmung sei logisch gewesen, dass alle Familienmitglieder der Auffassung gewesen wären, er sei die einzige geeignete Person dafür. Durch den Betrieb der lukrativen Parkgarage hätten sich seine finanziellen Sorgen erledigt. Soweit zumindest die Perspektive des Gerichts.

Benedikt Toth wird schuldig gesprochen. Das Urteil lautet lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld. Nach den 15 Jahren, die lebenslange Haft in Deutschland umfasst, kann Benedikt also nicht wie andere Häftlinge einen Bewährungsantrag stellen. Stattdessen wird am Ende der 15 Jahre geprüft, wie viel Zeit er zusätzlich im Gefängnis verbringen muss.

Während der Urteilsverkündung verlässt Benedikts Strafverteidiger wutentbrannt den Verhandlungssaal. In den folgenden Jahren versuchen Benedikt und auch seine Familie alles, um das Urteil anzufechten. Denn die Familie und seine Freunde stehen geschlossen hinter Benedikt. Niemand in seinem Umfeld glaubt, dass er seine Tante tatsächlich ermordet hat. Seine Angehörigen gründen sogar die Initiative „ProBence“, die sich für die Wiederaufnahme des Verfahrens einsetzt und Argumente gegen das Urteil sammelt. Seine Angehörigen loben eine Belohnungssumme in sechsstelliger Höhe für Hinweise aus, die zur Ergreifung des wahren Täters führen.

Benedikts damalige Verlobte: „Das ist die Auslobung, die wir für die Ergreifung des wahren Täters formuliert haben, gemeinsam mit den Verteidigern. Und wir wollen das jetzt einfach kopieren und hier im Viertel aushängen, in der Hoffnung, dass sich einfach von den Anwohnern hier jemand erinnert oder meldet oder irgendetwas beizutragen hat dazu.“

Während Benedikt sich vor Gericht verantworten muss, leitet sein Bruder Mate das Parkhaus.

Benedikt selbst beteuert, nichts mit dem Mord an Charlotte Böhringer zu tun zu haben. Und zwar nicht nur während der Befragungen oder vor Gericht, sondern während seiner gesamten Haftzeit. Doch ist es hier bei uns in Deutschland wirklich möglich, dass jemand unschuldig wegen Mordes verurteilt wird?

Der Zweifel

In einem 2015 von der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Artikel heißt es: „Jedes vierte Strafurteil ist ein Fehlurteil“. Der Artikel bezieht sich auf eine Schätzung eines Richters am Bundesgerichtshof. Eine statistische Erhebung zu diesem Themenkomplex gibt es nicht.

Fakt ist, dass Fehlurteile und Justizirrtümer vorkommen. Nicht selten nehmen sie in wahren Kriminalfällen eine Schlüsselrolle ein. Ungelöste Mordfälle wie die Verbrechen an Peggy Knobloch, Meredith Kercher oder Lieselotte Kortüm werden nicht selten überproportional bekannt, weil mit ihnen juristische Fehler einhergehen.

Laut einer ebenfalls im Artikel zitierten Strafrechtsprofessorin treten diese insbesondere bei Fällen auf, in denen schnelle Schlüsse gezogen werden. Wenn die Ermittler erst einmal eine Tat-Hypothese entwickelt und einen Verdächtigen ausgemacht hätten, würde man so lange „hereinfragen“, bis die These bestätigt sei.

Nicht selten gestehen Personen unter großem Druck sogar Verbrechen, die sie gar nicht begangen haben. Wenn nicht während des Prozesses, dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Benedikt Toth gesteht den Mord an Charlotte Böhringer nie. Benedikts Anwalt Peter Witting kritisiert genau den Punkt, den die zitierte Professorin angebracht hat. Während des Prozesses sagt er in einem Interview: „Die Auffindung der Leiche war am 16. 05. Am 17. 05. hat man noch in verschiedene Richtungen ermittelt. Am 18. 05. und danach nur noch gegen meinen Mandanten. Ausschließlich.“ Die Staatsanwaltschaft weist diese Vorwürfe zurück.

Sowohl 2012 als auch 2019 reichen Benedikt Toths Anwälte Wiederaufnahmeanträge beim Gericht ein. Beide Anträge werden vom zuständigen Gericht verworfen. Auch beim Bundesgerichtshof und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheitern Benedikt Toths Anwälte.

Benedikt behauptet, er habe seiner Tante 2005 vom Studienabbruch erzählt. Auch eine Zeugin glaubt, sich daran zu erinnern, dass Charlotte mit ihr über den Studienabbruch ihres Neffen geredet habe. Im Urteil des Gerichts wird jedoch die Aussage eines anderen Zeugen erwähnt: „Der berichtete glaubhaft, er sei vom Opfer etwa Anfang Mai 2006 beauftragt worden, den Angeklagten nach dem Stand seiner Ausbildung zu befragen. Der Angeklagte habe ihm geantwortet, er sei derzeit als Referendar tätig und würde in Kürze das zweite Staatsexamen ablegen. Diese Auskunft habe er an das Opfer weitergegeben. Er denke, dass dies auch der letzte Kenntnisstand des Opfers gewesen sei.“

Peter Witting erklärt, ein neues Gutachten habe bewiesen, dass die DNA-Spur in Charlottes Jackett nicht unbedingt von Benedikt stammen müsste. Da es sich um eine DNA-Mischspur handeln würde, könnte sie ebenso gut von einem anderen Familienmitglied stammen. Insgesamt halten er und Benedikts Unterstützer viele der Indizien für widersprüchlich oder nicht aussagekräftig genug.

Laut einem Gutachten des Profilers Axel Petermann und eines Blutanalysen kann auch der angenommene Tathergang nicht stimmen. Im Urteil heißt es, Benedikt habe noch im Wohnungseingang auf seine Tante eingeschlagen. Blutspuren zeigen aber, dass das erst im hinteren Teil des Flurs passiert sein kann.

Axel Petermann: „Ich bin der Meinung, dass doch sehr vieles, von dem, was für wahr gehalten wurde, vom Gericht, von den Ermittlern – dass das nicht zutrifft. Und deshalb bin ich der Meinung, dass unter diesen Umständen Benedikt Toth mit den vorliegenden Indizien nicht hätte verurteilt werden dürfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es einen völlig anderen Tatablauf gegeben hat.“

In derselben Dokumentation, in der auch Axel Petermann zu Wort kommt, wird ein alternativer Tatablauf vorgestellt. Ein Experte vermutet, Charlotte und der Täter seien gemeinsam die Marmortreppe des Lofts hinuntergegangen . Im Flur habe sich dann vor der Treppe ein Konflikt zugespitzt, in dessen Folge Charlotte Böhringer brutal erschlagen wurde. Das würde zu den Schuhabdrücken, dem fehlenden Wein und eventuell auch zu der DNA-Spur an den Gläsern passen.

Doch obwohl Wiederaufnahmeanträge eingereicht werden, scheitern diese. Aus der Perspektive des Gerichts reichen die Punkte von Benedikts Verteidigung einfach nicht aus, um den Fall neu zu verhandeln. Nicht zuletzt hatte es ja auch vierzehn Indizien gegeben, die für Benedikts Schuld sprachen. Und zwar gravierend genug, damit nicht nur eine lebenslange Haftstrafe verkündet, sondern auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Die laute Kritik der Verteidigung und die Anzweiflung einzelner Tatelemente sorgen dafür, dass der Fall nie aus den Medien verschwindet. Der Mord an Charlotte Böhringer ist in den Köpfen vieler noch immer ungelöst. Denn Benedikt ist zwar wegen des Mordes verurteilt, in den Augen vieler aber unschuldig. Nicht zuletzt auch dank der medienwirksamen Unterstützung seines Umfeldes.

Benedikts Freund: „Es ist natürlich dann, spätestens dann, wo wir auch selbst in die Öffentlichkeit gegangen sind mit der Initiative, da kam natürlich schon der entsprechende Gegenwind. Leute, die halt dann meinen, dass wir alle Idioten sind. Weil wir uns zu einem Mörder bekennen.“

Kurz nach seiner Haftentlassung wurde gegen Benedikt Toth laut BILD-Informationen ein neues Verfahren eingeleitet. Der Vorwurf lautet Bestechung. Er soll dieses Verbrechen während seiner Haftzeit in Straubing begangen haben, Genaueres ist allerdings nicht bekannt. Auch von einem angeblichen Verhältnis zu einer JVA-Beamtin und einer Sozialarbeiterin ist die Rede. Mit seiner damaligen Verlobten ist Benedikt Toth schon länger nicht mehr zusammen.

Benedikt und sein Anwalt dementieren die Vorwürfe. Das Verfahren wegen Bestechung gibt es tatsächlich. Im Mai 2023 sagt Benedikts Anwalt Peter Witting aber, er gehe davon aus, dass das Verfahren bald eingestellt würde.

Seit dem 24. April 2023 ist Benedikt Toth nun wieder frei. Nach beinahe siebzehn Jahren Haft wurde der Rest seiner Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Doch sein Freispruch wird nicht das letzte Kapitel in diesem Fall sein.

Outro

Der Mordfall Charlotte Böhringer wird auch weiterhin nicht aus der deutschen Medienlandschaft verschwinden. Schon bei seiner Entlassung im April 2023 wurde Benedikt von einem Kamerateam begleitet . Aktuell produziert Sky Deutschland mit ihm eine True-Crime-Dokumentation, die 2024 erscheinen soll.

Bei seiner Freilassung sagt er zu einem Radiosender : „Ich kann jetzt noch nicht aufatmen. Für mich ist der Fall noch lange nicht erledigt. Jetzt geht es für mich erst richtig los.“ Zum Zeitpunkt der Aufnahme dieses Videos wird ein dritter Wiederaufnahmeantrag für das Verfahren von der Augsburger Staatsanwaltschaft überprüft. Benedikt Toth und seine Unterstützer beharren nach wie vor darauf, dass er unschuldig sei. Und dafür möchten sie gern eine juristische Bestätigung erhalten.

Ob es dazu kommen wird, bleibt abzuwarten. Wie gewohnt erzähle ich euch auf meinem Zweitkanal Insolito Crime News Neuigkeiten zu diesem Fall, sobald es sie gibt. Abschließend bleibt mir nur, noch einmal an Charlotte Böhringer zu erinnern. Unabhängig davon, wer für ihren Tod verantwortlich ist, wurde eine 59-jährige Frau, die noch viele Lebensjahre vor sich hatte, auf brutale Art und Weise aus dem Leben gerissen. Ihrer Familie und ihren Freunden gilt mein tiefes Mitgefühl.

Der sogenannte Parkhausmord ist einer der Fälle geworden, die medial so aufgeheizt sind, dass das Opfer oftmals in Vergessenheit gerät. Gibt es für euch Fälle, in denen ihr Ähnliches beobachtet? Und wie steht ihr zu den Kontroversen rund um den Mord an Charlotte Böhringer? Ich bin gespannt darauf, eure Gedanken in den Kommentaren zu lesen. Mit ein paar Worten könnt ihr mich ganz nebenbei auch noch unterstützen. Auch ein Like oder ein Abo sind eine große Hilfe. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn ihr auch beim nächsten Video wieder mit dabei seid. Bis dann.

Quellen

  1. Fehlurteile in der deutschen Justiz: Ohne jeden Zweifel Süddeutsche Zeitung, 2015
  2. Parkhaus-Mord: 16 Jahre unschuldig im Knast? YouTube, 2022
  3. Video ab 25:25 einblenden YouTube, 2021
  4. Saß Verurteilter zu Unrecht 17 Jahre im Gefängnis? YouTube, 2023
  5. Das Geheimnis von Spur J73.03.3 Süddeutsche Zeitung, 2010
  6. Video ab 21:05 einblenden YouTube, 2020
  7. Benedikt Toth wehrt sich gegen Vorwürfe: Ich hatte niemals Sex in der JVA Abendzeitung, 2023
  8. Kurz nach Entlassung: Neue Ermittlungen gegen Parkhaus-Mörder Bild, 2023
Fallakte
Orte
München, Baaderstraße, Straubing, Augsburg, Chinesischer Turm
Region
Bayern
Land
Deutschland
Jahr
2006
Status
Teilweise geklärt
Fallart
Tötungsdelikt, Familie & Partnerschaft, Justiz & Fehlurteil
Personen
Charlotte Böhringer, Benedikt Toth, Peter Witting, Axel Petermann, Ursula Herrmann
Lagekarte
Kartendaten: Natural Earth